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Eurasierzucht in der EZG - es werden nur gesunde, wesensfeste Tiere zur Zucht eingesetzt
- beide Zuchtpartner müssen mindestens 18 Monate alt sein und
Hündinnen dürfen nach Vollendung des 8. Lebensjahres nicht mehr für die
Zucht verwendet werden
- es muß eine Zuchttauglichkeitsprüfung und ein HD - Befund vorliegen
- beide Zuchtpartner müssen nach FCI - Standard gezüchtet sein und eine
rassereine Abstammung laut Ahnentafel besitzen
- es dürfen nur zwei Tiere, die der gleichen Rasse angehören miteinander
verpaart werden, deren Verpaarung durch den zuständigen Zuchtwart
zugestimmt wurde
Tiere mit zuchtausschließenden Fehlern und Wesensmängeln werden nicht
zur Zucht zugelassen !
 Die Zuchtstätte Sind nun alle oben aufgeführten Kriterien erfüllt - beantragt der Züchter vor Zuchtbeginn einen Zwingernamen (das ist der
Familienname, den alle bei ihm geborenen Welpen später einmal tragen
werden z.B.: Eurasier vom Bärenhof oder Lotti´s Eurasier) und lädt seinen
Zuchtwart zur Zuchtstättenabnahme ein. Hier überzeugt sich der Zuchtwart
davon, dass die Welpen im Haus, inmitten ihrer Familie aufgezogen werden
- erfolgt eine regelmäßige Kontrolle der Zuchtstätte
Der zuständige Zuchtwart steht dem Züchter bei Fragen und Problemen
zur Seite.  Die Welpenaufzucht - unsere Züchter ziehen ihre Welpen liebevoll in Haus und Garten auf, hier
werden sie durch die Familie auf ihr späteres Leben geprägt
- durch den zuständigen Zuchtwart wird der Wurf vom ersten Tag bis zur
Abgabe betreut
- die Welpen werden vor der Abgabe von einem Tierarzt untersucht, geimpft
und gechipt
- die Wurfabnahme erfolgt durch den Zuchtwart, bevor die Welpen mit
8 oder 9 Wochen abgegeben werden
- unsere Züchter begleiten ihre Welpen auch nach der Abgabe und werden
den neuen Besitzern mit Rat und Tat zur Seite stehen
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